Chippen von Welpen im DTK
Der Geschäftsführende Vorstand (GV) hat beschlossen, ab 1. April 2010 die Chippflicht für Welpen im Deutschen Teckelklub 1888 e.V. einzuführen.
Begründung:
In drei Bundesländern der BRD (Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) sowie einem Bezirk in Berlin, ist bereits ein Tätowierverbot erlassen worden. Somit sind sechs Landesverbände im DTK betroffen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer folgen werden. Grundlage dieser Verbote ist § 5 des Tierschutzgesetzes, der das Tätowieren von Wirbeltieren bis zu einem Lebensalter von 2 Wochen gestattet, danach ist es nur unter Betäubung erlaubt.Die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitgliedern, insbesondere unseren Züchtern und Zuchtwarten, haben den GV in erster Linie veranlasst, den für uns frühest möglichen Termin wahrzunehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich Züchter und Zuchtwarte aber auch der DTK vor dem Gesetz verantworten müssen. Da ab 2011 in jedem Fall geplant war zu chippen halten wir eine einheitliche Vorgehensweise in allen Landesverbänden für richtig. Die überwiegende Anzahl der Zuchtvereine des VDH chipt bereits oder ist im Umbruch begriffen. Durch die Gesetzgebung werden wir gezwungen, uns von der der bewährten Tätowierung als Kennzeichnung unserer Teckel zu verabschieden. Diese Umstellung auf das Chippen erfordert nicht unerhebliche Maßnahmen, die aber bereits umgesetzt worden sind bzw. die umgehend in Angriff genommen werden, sodass der DTK ab 01. 04. 2010 dazu bereit ist. Die Geschäftsstelle ist darauf vorbereitet. Hier nun die wichtigsten Punkte, die in diesem Zusammenhang geklärt werden mussten.
Wer darf chippen?
Grundsätzlich natürlich darf jeder Tierarzt chippen. In einigen Gruppen sind Tierärzte Mitglied und üben auch das Amt des Zuchtwartes aus. Eine Abstimmung im Erweiterten Vorstand des DTK ergab, dass die bei weitem überwiegende Mehrheit dafür ist, es unseren Züchtern frei zu stellen, ob sie ihre Welpen vom Tierarzt oder vom Zuchtwart chippen lassen wollen. Die wesentlich preisgünstigere Variante, dies vom Zuchtwart tun zu lassen, ist an einige Bedingungen geknüpft. Der Zuchtwart muss bereit sein, sich einer theoretischen und praktischen Schulung zu unterziehen. Danach wird er zum Identifikations-Beauftragten des DTK ernannt, erhält eine Bescheinigung und darf von nun an chippen. Die Züchter müssen ihm jedoch zuvor ein Haftungsfreistellungsformular unterschreiben, das den Zuchtwart von eventuell auftretenden Folgeschäden durch das Chippen entbindet. Dieses Verfahren wird bereits von anderen VDH-Zuchtvereinen praktiziert. Festzuhalten bleibt also, nur Tierärzte und ID-Beauftragte dürfen chippen.
Chips und Lesegeräte
Der DTK hat für Transponder (Chips) und Lesegeräte mit dem führenden Hersteller Sonderkonditionen ausgehandelt. Die ID-Beauftragten können die Chips (3 Jahre verwendbar) für ihre Gruppe bei der Geschäftsstelle anfordern. Lesegeräte sind zukünftig für jede Veranstaltung erforderlich, bei der die Hunde identifiziert werden müssen (z. B. Prüfungen, Zuchtschauen, Ausstellungen). Der Zuchtwart benötigt ein Lesegerät bei der Wurfabnahme. Auch der Züchter braucht ein Lesegerät bei der Welpenabgabe, um dem Welpenkäufer mit absoluter Sicherheit den richtigen, zur Ahnentafel und zum Impfausweis passenden Teckel, übergeben zu können. Es bleibt den Gruppen überlassen, wie sie es organisieren, dass zu all diesen Anlässen ein Lesegerät zur Verfügung steht. Lesegeräte können bei der Geschäftsstelle gekauft werden.
Schulungstermine für Zuchtwarte zum ID-Beauftragten
Alle Zuchtwarte, die sich zum ID-Beauftragten des DTK schulen und zertifizieren lassen wollen erfragen bitte bei ihren Landesverbänden, ob und wann in ihrem LV eine Schulung angeboten wird. Ist dies nicht der Fall, können Sie an der nächstgelegenen Schulung teilnehmen. Termine finden Sie hier im internen Bereich der DTK-Homepage oder können bei der Geschäftsstelle erfragt werden |